Produkt Medical OR Plus

Produkt Medical OR Plus

Medical OR Plus – die gesetzlich verankerte Lösung

Mit dem Produkt Medical OR Plus, stützen wir uns bei den Verzugskosten auf das Schweizer Obligationenrecht (OR). Sie übergeben uns die offenen Forderungen nach der zweiten Mahnung, 90 Tage nach Rechnungsstellung. Die unbezahlten amtlichen Fremdkosten gehen zu Ihren Lasten.

Die traditionelle Inkassolösung

Wenn Sie die Möglichkeit nicht haben, die Gebühren des Zahlungsverzugs bspw. in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu regeln, raten wir Ihnen zum Produkt Medical OR Plus. Bei diesem Produkt werden die Verzugskosten gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (Art. 106 OR) geregelt.

Wenn Sie sich für das Produkt Medical OR Plus entscheiden, empfehlen wir Ihnen die Übergabe der Forderungen nach der zweiten Mahnung, spätestens 90 Tage nach Rechnungsstellung.

Im Erfolgsfall bezahlen Sie uns ein Erfolgshonorar und tragen die Fremdkosten, sofern diese von der Patientin, resp. vom Patienten nicht beglichen wurden. Übergeben Sie uns laufend Ihre offenen Forderungen. Durch einen konsequenten Eskalationsprozess kann die Rückführungsquote maximiert werden.

Aufgrund der vertraglich vereinbarten Gebühren in Ihrem Patientenanmeldeblatt oder einem vergleichbaren Dokument sind die anfallenden Kosten bei Zahlungsverzug für den Patienten klar geregelt.

Empfehlung

Vermerken Sie auf der ersten Mahnung, dass bei Zahlungsverzug mit Folgekosten gerechnet werden muss.

Ihr Nutzen

  • Unbegrenzter Zugriff auf Bonitäts- und Adressprüfungsdaten «Ampellösung»
  • Weiterverrechnung der amtlichen Kosten
  • Verringerung Ihres administrativen Aufwands
  • Weniger Verluste
  • Bessere Liquidität

Unsere Leistungen

  • Wir bearbeiten für Sie sämtliche offenen Rechnungen mit Schweizer Adresse
  • Bei Fallübergabe übernimmt InkassoMed amtliche Kosten wie bspw. Betreibungskosten
  • Sie erhalten kostenlosen Zugriff auf das Bonitäts- und Adressprüfungssystem «Ampellösung»

Wichtige Voraussetzungen

  • Erfolgshonorar für InkassoMed: 6% bei Fallübergabe innert 90 Tagen / 9% bei Fallübergaben älter als 90 Tage
  • Empfehlung der Übergabe der offenen Forderungen nach der 2. Mahnung innerhalb von 90 Tagen nach Rechnungsstellung.
  • Sie verwenden konsequent ein angepasstes Eintrittsformular mit dem Hinweis zu den allfälligen Inkassokosten

Kontaktieren Sie uns

Möchten Sie mehr Details über dieses oder andere Produkte erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Beraterinnen oder einem unserer Berater auf.

Tel. 0800 46 00 08
info@inkassomed.ch

Für Patienten

Sind Sie von uns brieflich kontaktiert worden und haben Fragen zu Ihren ausstehenden Forderungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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Für Kunden

Sind sie Kunde von InkassoMed? Wünschen Sie eine Auskunft oder eine Beratung? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.

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