Mit dem Produkt Medical OR Plus, stützen wir uns bei den Verzugskosten auf das Schweizer Obligationenrecht (OR). Sie übergeben uns die offenen Forderungen nach der zweiten Mahnung, 90 Tage nach Rechnungsstellung. Die unbezahlten amtlichen Fremdkosten gehen zu Ihren Lasten.
Wenn Sie die Möglichkeit nicht haben, die Gebühren des Zahlungsverzugs bspw. in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu regeln, raten wir Ihnen zum Produkt Medical OR Plus. Bei diesem Produkt werden die Verzugskosten gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (Art. 106 OR) geregelt.
Wenn Sie sich für das Produkt Medical OR Plus entscheiden, empfehlen wir Ihnen die Übergabe der Forderungen nach der zweiten Mahnung, spätestens 90 Tage nach Rechnungsstellung.
Im Erfolgsfall bezahlen Sie uns ein Erfolgshonorar und tragen die Fremdkosten, sofern diese von der Patientin, resp. vom Patienten nicht beglichen wurden. Übergeben Sie uns laufend Ihre offenen Forderungen. Durch einen konsequenten Eskalationsprozess kann die Rückführungsquote maximiert werden.
Aufgrund der vertraglich vereinbarten Gebühren in Ihrem Patientenanmeldeblatt oder einem vergleichbaren Dokument sind die anfallenden Kosten bei Zahlungsverzug für den Patienten klar geregelt.
Vermerken Sie auf der ersten Mahnung, dass bei Zahlungsverzug mit Folgekosten gerechnet werden muss.
Möchten Sie mehr Details über dieses oder andere Produkte erhalten? Nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Beraterinnen oder einem unserer Berater auf.
Sind Sie von uns brieflich kontaktiert worden und haben Fragen zu Ihren ausstehenden Forderungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Sind sie Kunde von InkassoMed? Wünschen Sie eine Auskunft oder eine Beratung? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.