Häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten

Damit Sie auf Ihre Fragen einfach und schnell Antworten erhalten, haben wir die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst:

Zahlungserinnerung und Forderung

Wieso habe ich ein Schreiben vom Inkassounternehmen Intrum erhalten?

Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger hat Intrum beauftragt, den offenen Betrag einzukassieren.

Ich bin nicht der richtige Schuldner, was muss ich tun?

Melden Sie sich bei uns. Nachdem wir Sie mittels Namen, Adresse und Geburtsdatum identifiziert haben, können wir Ihnen nähere Auskunft geben. > zu den Kontaktangaben

Ich weiss nicht, um welchen Gläubiger es sich handelt.

Melden Sie sich bei uns. Nachdem wir Sie mittels Namen, Adresse und Geburtsdatum identifiziert haben, können wir Ihnen nähere Auskunft geben. > zu den Kontaktangaben

Können Sie mir genauere Unterlagen Informationen zu dem vorliegenden Fall senden?

Melden Sie sich bei uns. Nachdem wir Sie mittels Namen, Adresse und Geburtsdatum identifiziert haben, dokumentieren wir die Forderung können wir Ihnen Einzelheiten zu Ihrem Fall nennen. > zu den Kontaktangaben

Ich kenne den Gläubiger nicht bzw. war ich zu diesem Zeitpunkt nicht Patient bei diesem Gläubiger.

Bei berechtigten Einwänden werden wir den Sachverhalt entsprechend dokumentieren und mit dem Gläubiger klären.

Ich habe bereits an den Gläubiger bezahlt.

Senden Sie uns bitte die Quittungskopie. Wir klären dies mit dem Gläubiger ab.

Ich möchte mich mit dem Gläubiger einigen. Können Sie mir bitte dessen Telefonnummer angeben?

Als Vertreter des Gläubigers sind wir nun Ihr Ansprechpartner. Wir vermitteln gerne zwischen Ihnen und dem Gläubiger.

Ich möchte mich in meiner Angelegenheit durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Wie muss ich vorgehen?

Um einer Person eine Bevollmächtigung auszusprechen, sind folgende Schritte notwendig: Füllen Sie das beiliegende Formular vollständig aus (downloadbar in den verschiedenen Sprachen).
> Formular Vollmacht (Deutsch) > Formular Vollmacht (Französisch) > Formular Vollmacht (Italienisch) > Formular Vollmacht (Englisch) Retournieren Sie uns das unterschriebene Formular

Ich wurde betrieben. Wie lange bleibt der Eintrag im Betreibungsregister?

Der Eintrag bleibt für 5 Jahre im Betreibungsregister. Das Betreibungsamt ist von Gesetzeswegen verpflichtet, Dritten während 5 Jahren seit Abschluss des Verfahrens, Auskunft über ein allfälliges Betreibungsverfahren zu geben. Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann eine Betreibungsauskunft über eine dritte Person verlangen.

Kann ich meinen Eintrag im Betreibungsregister löschen lassen?

Eine Löschung des Eintrages ist unter gewissen Umständen möglich. Bitte kontaktieren Sie uns. > zu den Kontaktangaben

Wie lange bleiben Verlustscheine im Betreibungsregister aufgeführt?

Das Betreibungsamt unterscheidet das Betreibungs- und Verlustscheinregister. Die Löschung im Verlustscheinregister wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt. Leider gibt es keinen Gesetzesartikel, der die Handhabung regelt. Grundsätzlich ist das Betreibungsamt aber dazu verpflichtet, sobald es Kenntnis einer Zahlung hat, den Verlustschein vom Gläubiger einzufordern und diesen aus dem Register zu löschen. Im Betreibungsregister bleibt die Betreibung aber nach wie vor 5 Jahre bestehen, mit dem Vermerk, dass der Verlustschein bezahlt wurde.

Bezahlung und Gläubigerkosten

Wie kann ich meine Forderung bezahlen?

Sie können den offenen Betrag entweder mit dem im Schreiben beigefügten Einzahlungsschein begleichen oder über die in der Fusszeile des Briefes vermerkten Bankverbindung. Im Intrum Web www.fairpay.ch haben Sie ausserdem die Möglichkeit, den Betrag mit Ihrer Kreditkarte zu bezahlen.

Kann ich auch in Raten bezahlen?

Grundsätzlich fahren Sie mit einer Vollzahlung am besten. Sollten Ihre finanziellen Verhältnisse eine Vollzahlung nicht zulassen, werden wir Ratenzahlungen prüfen.

Warum muss ich einen Teilzahlungszuschlag bezahlen?

Ratenzahlungen sind ein zusätzlicher Aufwand für InkassoMed resp. Intrum. Zudem gewähren wir Ihnen eine längere Zahlungsfrist. Diesen Mehraufwand müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.

Muss ich zusätzliche Kosten bezahlen?

Gemäss Artikel 106 des Obligationenrechts sind Sie dazu verpflichtet, die Zusatzkosten zu übernehmen.

Muss ich eine Schuldanerkennung unterschreiben?

Ja, denn die Schuldanerkennung dient der Bestätigung unserer Abmachung und der Anerkennung der Forderung.

Wie wurde der Verzugszins berechnet?

Nach Ablauf der Zahlungsfrist verlangt der Gläubiger gemäss Art. 104 OR 5% der Gesamtforderung zusätzlich zur ausstehenden Forderung. Der Verzugszins steht nicht dem Inkassounternehmen sondern dem Gläubiger zu.

Was ist ein Verzugsschaden?

Der Verzugsschaden ist der finanzielle Schaden des Gläubigers und rechtlich ein sogenannter Verspätungsschaden nach Art. 106 OR.   Ein Gläubiger erleidet einen Verzugsschaden, weil Schuldner sich mit Zahlungen verspäten und er somit ein Inkassounternehmen beauftragen muss. Dieses Inkassoangebot kostet Geld – dadurch entstehen dem Gläubiger höhere Kosten, als der Verzugszins abzudecken vermag.   Das Gesetz besagt, dass der Gläubiger solche Kosten, also seinen Verzugsschaden, nicht selbst bezahlen muss. Er darf ihn im Inkasso dem Schuldner weiterverrechnen. Man nennt das in der Schweiz das «Verursacherprinzip» – das heisst, dass derjenige für die Kosten aufkommen muss, der sie verursacht hat.

Wie setzt sich der Verzugsschaden zusammen?

Der Verzugsschaden wird gemäss den Richtlinien und der offiziellen Verzugsschadentabelle des Verbandes Schweizerischer Inkasso- und Treuhandinstitute (VSI) ermittelt. www.inkassoverband.ch/#faq

Ich kann nicht bezahlen, da ich vom Existenzminimum lebe.

Senden Sie uns diesbezüglich amtliche Unterlagen, die Ihre Zahlungsunfähigkeit belegen.

Ich bin arbeitslos. Kann ich die Forderung bezahlen, sobald ich einen neuen Job habe?

Nach Abklärung der genauen Umstände ggf. mit dem Arbeitsamt oder Sozialamt versuchen wir, mit Ihnen eine Lösung zu finden. Möglicherweise mit Ratenzahlungen.

Bonitätsentscheidungen

Was ist eine Bonitätsprüfung?

Die Bonitätsauskunft ist ein wichtiger Bestandteil für das Zustandekommen eines «Vertrags» zwischen einem Patienten (oder Konsumenten) und dem Leistungserbringer. Auf diese Weise erhalten die Leistungserbringer die Möglichkeit, sich selbst abzusichern und die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen so gering wie möglich zu halten.

Wer kann die Bonitätsprüfung nutzen?

Sämtliche Leistungserbringer (wie bspw. Ärzte, Spitäler, Therapeuten, Labore, Pflegedienstleister etc.) die im Bereich Gesundheitswesen tätig sind.

Welche Personen können abgefragt werden?

Es können nur Personen abgefragt werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind. Firmen können in unserem System nicht abgefragt werden.

Was sagt eine Bonitätsprüfung aus?

Dank der Auskunft über die Zahlungsfähigkeit ist es dem Leistungserbringer möglich, die geeignete Zahlungsmethode (Anzahlung, Vorauszahlung, Rechnung) zu wählen, und er kann so frühzeitig verhindern, dass Zahlungsausfälle entstehen. Das Resultat der Prüfung setzt sich aus folgenden drei Kriterien zusammen:
  • Trefferart (konnte die Person gefunden werden)
  • Personenstatus (ist die Person bevormundet, minderjährig oder verstorben)
  • Zahlungserfahrung (Grad der Zahlungsstörung)

Ist die Bonitätsprüfung rechtens?

Selbstverständlich kommt bei der Nutzung der Bonitätsprüfung das Schweizerische Datenschutzgesetz zur Anwendung. In diesem ist klar geregelt, wie Informationen gesammelt und verarbeitet werden. Für den Leistungserbringer ist es notwendig einen Interessensnachweis zu haben (z.B. Patientenanmeldeformular oder Rechnung an jeweiligen Patienten). Dieser physische Nachweis muss für mögliche Stichproben 2 Jahre aufbewahrt werden.

Was, wenn der Patient (Konsument) mit dem Ergebnis der Bonitätsprüfung nicht einverstanden ist?

In diesen Fällen steht dem Patienten der Support unseres Partners Intrum AG zur Verfügung. Dieser hilft ihm gerne, die Angaben genauer zu verifizieren.

Für Patienten

Sind Sie von uns brieflich kontaktiert worden und haben Fragen zu Ihren ausstehenden Forderungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Zu den Kontaktdaten

Für Kunden

Sind sie Kunde von InkassoMed? Wünschen Sie eine Auskunft oder eine Beratung? Kontaktieren Sie uns, wir sind für Sie da.

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