Häufig gestellte Fragen
Häufige Fragen / Questions fréquentes
InkassoMed AG ist der führende Inkasso-Spezialist im Schweizer Gesundheitswesen. Mit unseren massgeschneiderten Inkassoprodukten (Medical 75, Medical 90, Medical OR Plus) sowie moderner Verlustscheinbearbeitung garantiert InkassoMed eine faire, transparente und wirkungsvolle Forderungsdurchsetzung. Ergänzt wird das Angebot durch die die Bonitäts- und Adressprüfung «Ampellösung» sowie digitale Services wie AutoIdent, VideoIdent und und SIGN.
Nein, das ist aufgrund des Arzt-/Patientengeheimnisses weder erforderlich noch zulässig. Falls erforderlich, informieren wir Sie und bitten Sie, dem Patienten bzw. der Patientin nochmals eine weitere Rechnungskopie mit den Behandlungsdetails zuzusenden.
InkassoMed verfolgt beim Forderungseinzug einen ethischen und lösungsorientierten Ansatz. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Patientinnen und Patienten realistische und nachhaltige Zahlungsvereinbarungen zu entwickeln.
Unsere geschulten Mitarbeitenden verfügen über Erfahrung im sensiblen Umgang mit Patientinnen und Patienten und berücksichtigen individuelle Bedürfnisse, ohne dabei die erforderliche Konsequenz im Einzugsprozess aus den Augen zu verlieren.
Als Mitglied von Inkasso Suisse garantieren wir ein einwandfreies, gesetzeskonformes Inkasso. Wir sorgen für optimale wirtschaftliche Rahmenbedingungen und achten darauf, sowohl die Interessen unserer Auftraggeber als auch der Patientinnen und Patienten zu wahren.
Inkasso / Recouvrement
InkassoMed bietet folgende Inkasso-Dienstleistungen an:
Ja, wir sind weltweit tätig. Der Einsatz eines globalen Partners bei Ihren internationalen Inkassobemühungen stellt sicher, dass die rechtlichen Vorgaben im jeweiligen Land eingehalten werden. Wir sind weltweit tätig.
Gesetzliche Bestimmungen gibt es dazu keine. Wir übernehmen Forderungen ab einer Höhe von CHF 10.00 zur Bearbeitung. Auf Grund dessen, dass wir das Fremdkostenrisiko tragen, kommen keine Kosten auf Sie zu im Nichterfolgsfall.
Je nach Modell ein Jahresbeitrag sowie ein vom Modell abhängiges Erfolgshonorar. Das Fremdkostenrisiko liegt in allen Modellen auf unserer Seite.
Bonitätsabfragen / Solvabilité
Mit einer Bonitätsprüfung hat der Leistungserbringer (Arzt/Ärtzin oder anderes Unternehmen aus dem Medizinalbereich) die Möglichkeit, sich selbst abzusichern und so die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen gering wie möglich zu halten.
Dank der Auskunft über die Zahlungsfähigkeit ist es dem Leistungserbringer möglich, die geeignete Zahlungsmethode (Anzahlung, Vorauszahlung, Rechnung) zu wählen.
Die Bonitätsauskunft ist ein wichtiger Bestandteil für das Zustandekommen eines «Vertrags» zwischen einer Patientin oder einem Patienten (oder Konsumentin/Konsument) und dem Leistungserbringer.
Sämtliche Leistungserbringer (wie bspw. Ärzte, Spitäler, Therapeuten, Labore, Pflegedienstleister etc.) die im Bereich Gesundheitswesen tätig sind, können die Bonitätsprüfung machen.
Wichtig ist, dass der Abfrager einen Interessensnachweis zu hat (z. B. Patientenanmeldeformular oder Rechnung an jeweiligen Patienten).
Es können nur Personen abgefragt werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind. Firmen können in unserem System nicht abgefragt werden (bei Bedarf an B2B-Auskünften, steht Ihnen unser Partner Intrum AG gerne zur Verfügung)
Das Resultat der Prüfung setzt sich aus folgenden drei Kriterien zusammen:
- Trefferart (konnte die Person gefunden werden)
- Personenstatus (ist die Person bevormundet, minderjährig oder verstorben)
- Zahlungserfahrung (Grad der Zahlungsstörung)