Patientinnen und Patienten
Inkasso Med AG

Patientinnen und Patienten

Haben Sie ein Schreiben von uns erhalten?

Dann haben Sie wahrscheinlich die Rechnung eines Arztes / einer Ärztin oder eines anderen Dienstleisters aus dem Gesundheitsbereich nicht bezahlt. Der Gläubiger (z. B. Arzt/Ärztin oder Zahnarzt/Zahnärztin) hat uns deshalb beauftragt, das Inkassoverfahren zu übernehmen und eine Zahlungslösung mit Ihnen zu finden.

Um mit uns in Kontakt zu treten, können Sie sich in unser Konsumentenportal einloggen. Alle Informationen über die weitere Vorgehensweise finden Sie auch unter Ihre Optionen.


Verwalten Sie Ihre offene Forderung

in unserem Konsumentenportal

Häufige Fragen

FAQ – Patientinnen und Patienten

Wieso habe ich ein Schreiben von InkassoMed oder Intrum bekommen?

Sie haben eine Rechnung nicht bezahlt. Der Gläubiger (ein Arzt/Ärztin oder einer anderen Partei aus dem Gesundheitswesen) hat InkassoMed beauftragt, den offenen Betrag einzufordern.

InkassoMed wiederum hat Intrum mit der Bearbeitung Ihrer Forderung beauftragt.

Ich bin mit der Forderung nicht einverstanden. Was muss ich tun?

Wenn Sie mit der Forderung nicht einverstanden sind, füllen Sie bitte das Formular Bestreitung der Forderung aus und geben Sie an, weshalb Sie mit der Forderung gegen Sie nicht einverstanden sind. 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ich habe bereits an den Gläubiger gezahlt.

Wenn Sie uns den entsprechenden Zahlungsbeleg zukommen lassen, werden wir uns mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen und dafür sorgen, dass Ihr Fall geschlossen wird.

Der einfachste und schnellste Weg den Zahlungsbeleg zu übermitteln ist über unser Konsumentenportal.

Wählen Sie sich in das Konsumentenportal ein mit den Daten, die Sie oben rechts auf unserem Schreiben finden.
Klicken Sie dann (bei dem entsprechenden Fall) auf das Briefsymbol, um eine Nachricht zu schreiben
Wählen Sie anschliessend bei Betreff «bereits bezahlt» aus und laden Sie bei «Datei anhängen» den Zahlungsbeleg hoch. Falls Sie keine Möglichkeit haben, sich in unser Konsumentenportal einzuwählen, senden Sie unserem Abwicklungspartner Intrum bitte den Zahlungsbeleg inklusive der Angaben zu dem entsprechenden Inkassofall (inkasso.ch@intrum.com). 

Ich wurde betrieben. Wie lange bleibt der Eintrag im Betreibungsregister und wie kann ich ihn löschen lassen?

Der Eintrag bleibt für 5 Jahre im Betreibungsregister. Das Betreibungsamt ist von Gesetzeswegen verpflichtet, Dritten während 5 Jahren seit Abschluss des Verfahrens, Auskunft über ein allfälliges Betreibungsverfahren zu geben. Jede Person, die ein Interesse glaubhaft macht, kann eine Betreibungsauskunft über eine dritte Person verlangen.

Möchten Sie einen Eintrag löschen lassen, ist dies unter gewissen Umständen möglich. Bitte kontaktieren Sie dazu unseren Konsumentendienst.

Ich bin nicht zufrieden mit der Bearbeitung meines Falles und möchte eine Beschwerde einreichen.

Im Rahmen unseres Beschwerdemanagements bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihr Anliegen zu formulieren und via Kontaktformular einzureichen. Sobald wir Ihr ausgefülltes Beschwerdeformular erhalten haben, werden wir Sie schnellstmöglich kontaktieren. Dabei streben wir stets eine konstruktive Lösung mit allen Beteiligten an.

Zum Kontaktformular

Ich bin mit dem Ergebnis der Bonitätsprüfung nicht einverstanden.

Wenn Sie Einsicht in die Daten haben wollen, die wir über sie gespeichert haben füllen Sie bitte das Formular Auskunftsbegehren aus.

Alle Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie hier

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