Bonitätsprüfung
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Bonitätsprüfung

Minimieren Sie das Risiko von offenen Forderungen

InkassoMed bietet im Schweizer Gesundheitswesen mit der «Ampellösung» seit Jahren ein verlässliches Instrument für Bonitäts- und Adressprüfungen. 

Mit der Ampellösung werden innerhalb von Sekunden gleichzeitig Bonität und Adresse des Patienten überprüft. Durch die Früherkennung von möglichen Risiken mittels Bonitätsprüfung des Patienten und einem standardisierten Inkasso-Prozess schützen Sie sich vor unnötigen Verlusten. Bei der Überprüfung geht es nur um die Kreditwürdigkeit. Vertrauliche Patientendaten können bei dieser Kontrolle nicht eingesehen werden.

 

Inkassomed AP 015

Erfahren Sie hier mehr zur Ampellösung

Senken Sie Ihre Zahlungsrisiken

Ihre Vorteile

Ihre Vorteile bei der Nutzung unserer Ampellösung

  • Verringerung Ihres zusätzlichen administrativen Aufwands durch Mahnungen und Adressrecherchen
  • Minimierung Ihrer Forderungsverluste

Profitieren Sie weiterhin von günstigeren Inkassotarifen bei Medical 75, wenn Sie vor der Behandlung eine Bonitätsabfrage Ihrer Patienten machen (Notfälle ausgeschlossen)

Inkassomed AP 001

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Bonitätsprüfung

Wozu brauche ich eine Bonitätsprüfung?

Mit einer Bonitätsprüfung hat der Leistungserbringer (Arzt/Ärtzin oder anderes Unternehmen aus dem Medizinalbereich) die Möglichkeit, sich selbst abzusichern und so die Wahrscheinlichkeit von Zahlungsausfällen gering wie möglich zu halten. 

Dank der Auskunft über die Zahlungsfähigkeit ist es dem Leistungserbringer möglich, die geeignete Zahlungsmethode (Anzahlung, Vorauszahlung, Rechnung) zu wählen. 

Die Bonitätsauskunft ist ein wichtiger Bestandteil für das Zustandekommen eines «Vertrags» zwischen einer Patientin oder einem Patienten (oder Konsumentin/Konsument) und dem Leistungserbringer.

Wer kann die Bonitätsprüfung machen?

Sämtliche Leistungserbringer (wie bspw. Ärzte, Spitäler, Therapeuten, Labore, Pflegedienstleister etc.) die im Bereich Gesundheitswesen tätig sind, können die Bonitätsprüfung machen.

Wichtig ist, dass der Abfrager einen Interessensnachweis zu hat (z. B. Patientenanmeldeformular oder Rechnung an jeweiligen Patienten).

Was wird bei der Bonitätsprüfung abgefragt?

Es können nur Personen abgefragt werden, die in der Schweiz oder Liechtenstein wohnhaft sind. Firmen können in unserem System nicht abgefragt werden (bei Bedarf an B2B-Auskünften, steht Ihnen unser Partner Intrum AG gerne zur Verfügung)

Das Resultat der Prüfung setzt sich aus folgenden drei Kriterien zusammen:

  • Trefferart (konnte die Person gefunden werden)
  • Personenstatus (ist die Person bevormundet, minderjährig oder verstorben)
  • Zahlungserfahrung (Grad der Zahlungsstörung)

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